FINANZIERUNG

Mütterpflege kann jederzeit privat beauftragt und finanziert werden. Die Begleitung durch eine Mütterpflegerin kann aber in vielen Fällen auch über die Krankenkasse finanziert werden. Mütterpflegerinnen arbeiten mit den Krankenkassen und können Leistungen über § 24h und § 38 des Sozialgesetzbuchs (SGB V) abrechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

üBERNAHME DURCH DIE KRANKENKASSE

Damit die Kosten übernommen oder bezuschusst werden, ist in der Regel ein Antrag bei deiner Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung oder Verordnung notwendig.

Ich kann dich dabei unterstützen:

Ich helfe dir beim Ausfüllen der Unterlagen, erkläre, welche Nachweise gebraucht werden und reiche den Antrag gemeinsam mit dir bei der Krankenkasse ein. Falls eine Kostenübernahme nicht vollständig möglich ist, kann ein Teilbetrag privat getragen oder steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.

Nahaufnahme eines Bauches mit einer Hand, die eine orange Blume hält, und einer anderen Hand, die den Bauch berührt. Die Person trägt eine gelbe, gestrickte Jacke und sitzt auf einem Stoff mit Blumendesign.

FAQ