FINANZIERUNG

Mütterpflege kann jederzeit privat beauftragt und finanziert werden. Die Begleitung durch eine Mütterpflegerin kann aber in vielen Fällen auch über die Krankenkasse finanziert werden. Mütterpflegerinnen arbeiten mit den Krankenkassen und können Leistungen über § 24h und § 38 des Sozialgesetzbuchs (SGB V) abrechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

üBERNAHME DURCH DIE KRANKENKASSE

Damit die Kosten übernommen oder bezuschusst werden, ist in der Regel ein Antrag bei deiner Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung oder Verordnung notwendig.

Ich kann dich dabei unterstützen:

Ich helfe dir beim Ausfüllen der Unterlagen, erkläre, welche Nachweise gebraucht werden und reiche den Antrag gemeinsam mit dir bei der Krankenkasse ein. Falls eine Kostenübernahme nicht vollständig möglich ist, kann ein Teilbetrag privat getragen oder steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.

Nahaufnahme eines Bauches mit einer Hand, die eine orange Blume hält, und einer anderen Hand, die den Bauch berührt. Die Person trägt eine gelbe, gestrickte Jacke und sitzt auf einem Stoff mit Blumendesign.

FAQ

  • Mütterpflege ist im Sinne der Haushaltshilfe eine Leistung, die unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzlich verankerte Kassenleistung ist. Eine Beteiligung oder Übernahme der Kosten ist nur mit einer medizinischen Indikation möglich. Diese muss in einer ärztlichen Verordnung bescheinigt werden, die von der Hausärztin, Gynäkologin, Hebamme oder Geburtsklinik ausgestellt werden darf. Die Liste der Indikationen ist jedoch lang und bei vielen Frauen treffen sogar mehrere Indikationen zu. Zudem gelten folgende Bedingungen:

    • Es kann keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen.

    • Es lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt.

    • Die Diagnose ist erforderlich und eindeutig.

    • Die Leistung ist zuzahlungsbefreit, wenn § 24h greift.

    • Die Leistung nach § 38 ist zuzahlungspflichtig mit ca. 5 – 10 Euro pro Einsatztag.

    • Ein Antrag ist nur in akuter Bedarfssituation möglich.

  • In der Schwangerschaft:

    Zum Beispiel: Rücken- oder Symphysenschmerzen, verordnete Bettruhe, Blutungen, psychische Belastungen, peripartale Depression, Krankheit, Schwangerschaftsübelkeit, vorzeitige Wehen, Risikoschwangerschaft

    Bei der Geburt:

    Zum Beispiel: Hoher Blutverlust, Mehrlingsgeburt, Bauchgeburt, Geburtsverletzungen, Komplikationen bei der Geburt

    Im Wochenbett:

    Zum Beispiel: Stillschwierigkeiten, Eisenmangel, akute Belastungsreaktionen aufgrund von psychischen Belastungen bei der Mama (Herzrasen, Schwindel, Angst etc.) oder beim Baby (anhaltendes Schreien, Apathie, Unruhe, Auffälligkeiten beim Trinken etc.), Brustentzündung, Mastitis, Wochenbettdepression, Wochenflussstau, Beckenbodenschwäche mit Folgebeschwerden, Hämorrhoiden, Entzündungen oder schlechte Heilung von Geburtswunden...

    In den ersten Lebensjahren des Kindes

    Zum Beispiel: Alleinerziehende, Chronische Erschöpfung, Belastungsreaktionen aufgrund von psychischen Belastungen (Schlaflosigkeit, Apathie, Herzrasen, Überforderung, Ängste), Postpartale Depression

  • Der Antrag ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich. Enthalten sein muss aber immer folgendes:

    • Ärztliche Verordnung

    • Angabe der gesetzlichen Grundlage (§§24h oder 38)

    • Kontaktdaten der Leistungserbringerin / Mütterpflegerin

    • IK Nummer der Leistungserbringerin / Mütterpflegerin

    • Angaben zum zeitlichen Umfang der Leistung

    • Stundensatz der Leistungserbringerin / Mütterpflegerin

    1. Wenn du Interesse an einer Begleitung durch mich hast, kontaktierst du mich am besten zuerst per Mail unter Angabe der Eckdaten. In einem telefonischen Gespräch klären wir dann deine persönliche Situation und ob eine Übernahme durch die Krankenkasse in deinem Fall möglich ist.

    2. Dann organisierst du dir eine ärztliche Verordnung von deiner Hausärztin, Gynäkologin, Psychologin oder Geburtsklinik. Hierzu berate ich dich gerne, damit alle erforderlichen Informationen enthalten sind.

    3. Als nächstes stellen wir den Antrag gemeinsam bei deiner Krankenkasse. Am besten sind hier nämlich bereits meine Kontaktdaten, meine IK Nummer zur Abrechnung mit der Krankenkasse, Angaben zum zeitlichen Umfang sowie mein Stundensatz vermerkt.

    4. Die Bearbeitung des Antrags dauert einige Stunden bis zu wenigen Wochen. Das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Die Bewilligung erhalten wir beide postalisch. Sobald die Bewilligung vorliegt, kann ich in den meisten Fällen direkt mit der Krankenkasse abrechnen.